Ich bin ein Vertragssklave, d.h. ich halte mich an ein Regelwerk, dass meine Herrin mit mir schriftlich fixiert hat. Hier findet ihr ein paar exemplarische Auszüge:
§1 Vertragsbeginn und -Ende
(1) Der Vertrag beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2020
(2) Die Herrin kann den Vertrag jederzeit auflösen.
(3) Der Sklave kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende auflösen, wenn er dabei eine Ausstiegsprämie in Höhe von €1000 an die Herrin zahlt.
(4) Wenn die Herrin den Vertrag auflöst, kann sie den Sklaven entweder in die Freiheit entlassen oder ihm eine Frist von drei Monaten setzen eine passende neue Herrin zu finden, an die der Sklave übergeben wird. Siehe Paragraf Besitzübergabeferfahren
(5) Bei Vertragsauflösung durch den Sklaven, erhält der Sklave Gelegenheit innerhalb des Januars eine neue Herrin zu finden, mit der einen erneuten Vertrag abschließt.
Prinzipiell folgt dies den Regeln des Besitzübergabeferfahren
(6) Der Vertrag endet ebenfalls bei Umzug der Herrin in Regionen ausserhalb des Rhein-Main-Gebietes. Auch hier greifen die Regeln des Besitzübergabeverfahrens
§2 Monatliche Geschenkleistung
(1) Der Sklave wird eine vertraglich festgelegte Summe jeden Monat in Form von Geschenken für die Herrin investieren.
(2) Bei der Auswahl der Geschenke hat sich der Sklave an die von der Herrin bereitgestellten Wunschlisten zu halten oder im Zweifelsfall einen Gutschein zu überreichen
(3) Wird in einem Monat die vertragliche Geschenkleistung nicht oder nur teilweise erbracht, wird eine Strafleistung in Höhe von 15% der aktuell gültigen Monatsmindestleistung statt.
(4) Bei der Ermittlung der tatsächlichen Geschenkleistung, werden Versandkosten nicht mitgerechnet
(5) Ein Geschenk gilt als pünktlich gemacht, wenn es innerhalb des jeweiligen Monates bei der Herrin eintrifft. Geschenke, die noch auf dem Postweg sind, können erst dem Folgemonat zugerechnet werden.
(6) Die Höhe der Monatsmindestleistung wird zu Beginn des Vertrages auf € XXXX festgesetzt.
§3 Geschenktagebuch
(1) Der Sklave führt Buch über die von ihm gemachten Geschenke. Dazu führt er eine Liste in der er mindestens das Datum, Bezeichnung und Wert des Wunsches. Falls möglich ist auch ein Bild beizufügen.
(2) Sollte die Herrin das Geschenk im Nachhinein bewerten oder kommentieren, ist diese Bewertung auch aufzuführen.
(3) Das Geschenktagebuch muss der Herrin jederzeit zur Verfügung gestellt werden können, wenn sie es wünscht.
(4) Dass Geschenktagebuch dient der Herrin am Ende des Jahres zur Beurteilung der Sklavenleistung. Sollte sich zeigen, dass der Sklave konstant mehr geleistet hat als nötig, kann die Herrin die monatliche Mindestleistung um 10% erhöhen.
(5) Ein unzureichend geführtes Tagebuch kann von der Herrin mit einer Strafe von 50€ belegt werden. Dies kann sie aber nur einmal pro Quartal tun. Ziel sollte jedoch sein, ein ordentlich gepflegtes Geschenktagebuch zu führen.
§4 Monatsabrechnung
(1) Der Sklave fertigt zu beginn eines jeden Monats eine Abrechnung des Vormonates an, in der er aufführt welche Leistungen (Geschenke, Strafen oder sonstige Zuwendungen) er an die Herrin geleistet hat.
(2) Die Abrechnung hat in ordentlicher und professioneller Form zu erfolgen und ist vom Sklaven persönlich zu unterschreiben
(3) Die Abrechnung muss der Herrin bis zum 10. des jeweiligen Folgemonats zur Verfügung gestellt werden
(4) Eine nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Abrechnung zieht eine Strafe von 15€ nach sich.
§5 Wunschlisten
(1) Die Herrin kann vom Sklaven das Pflegen einer separaten Wunschliste verlangen, um so Wünsche zu sammeln, die nicht auf Wunschlisten-Portalen wie Amazon oder Throne zu pflegen sind
(2) Der Sklave wird eine solche Wunschliste sorgfältig pflegen und mindestens den Datum des Wunsches, eine Beschreibung, eventuell einen Web-Link, so wie den Wert des Wunsches erfassen.
(3) Die Wunschliste ist der Herrin auf Verlangen vorzulegen. Alternativ kann der Sklave die Liste online pflegen und der Herrin freigeben.
(4) Eine nicht ordentlich gepflegte Wunschliste kann eine Strafzahlung von €25 nach sich ziehen
§6 Geburtstag der Herrin
(1) Zusätzlich zu den monatlichen Geschenken, hat der Sklave der Herrin ein Geburtstagsgeschenk in Höhe von mindestens XXX€ zukommen zu lassen
(2) Die Zusatzleistung wird im _________ jeden Jahres fällig
§7 Verhalten gegenüber der Herrin
(1) Der Sklave wird sich der Herrin gegenüber stets höflich und devot verhalten. Er wird die Herrin niemals unaufgefordert ansprechen oder anschreiben. Ausgenommen hiervon sind Rückfragen zu Geschenken, die er machen möchte, z.B. bezüglich gewünschter Farben und Größen
(2) Der Sklave wird die Herrin ausschließlich mit „Herrin“ oder „_________“ ansprechen. Dies geilt insbesondere auch in Anwesenheit Dritter.
(3) Der Sklave wird die Vorlieben der Herrin verinnerlichen und sollte jederzeit in der Lage sein, diese niederzuschreiben. Dazu zählen auch wichtige Daten, die zur Geschenkerfüllung notwendig sind, wie Kleidergrößen, Schuhgrössen, Lieblingsfarben oder -Marken.
(4) Der Sklave wird immer gepflegt auftreten. Eventuelle Kleidungswünsche seitens der Herrin sind zu respektieren
(5) Dem Sklaven ist es nicht gestattet, die Herrin ohne Aufforderung zu berühren
§7 Auftreten in der Öffentlichkeit
(1) In der Öffentlichkeit wird der Sklave ausnahmslos zurückhaltend, höflich und gepflegt auftreten. Er wird stets versuchen, die Herrin mit Stolz zu erfüllen
(2) Sollte die Herrin mit dem Sklaven in einem Hotel, Restaurant oder Café verweilen, ist die Rechnung kommentarlos vom Sklaven zu übernehmen, sofern sich diese in einem üblichen Rahmen bewegt.
(3) Der Sklave wird in Anwesenheit seiner Herrin keine Dritten Personen ansprechen noch versuchen mit der Herrin Smalltalk zu betreiben, außer es ist ihr ausdrücklicher Wunsch.
(4) Die Kleidung des Sklaven in der Öffentlichkeit ist dem jeweiligen Anlass entsprechend zu wählen. Die Herrin kann dem Sklaven auch einen bestimmten Kleidungsstil verordnen
§9 Verhalten gegenüber Dritten
(1) Der Sklave hat sich einer anderen Herrin gegenüber stets höflich, demutsvoll und ehrlich zu verhalten. Er wird jede Kontaktaufnahme durch eine Herrin höflich beantworten, aber sofort auf seinen Beziehungsstatus hinweisen und keinerlei Zugeständnisse machen
(2) Dem Sklaven ist nicht erlaubt Kontakt zu einer anderen Herrin aufzunehmen, zu beschenken oder ihr persönliche Bilder und Videos zukommen zu lassen
(3) Sollte die Herrin erfahren, dass der Sklave unerlaubte Geschenke an eine andere Herrin bezahlt hat, ist eine Strafzahlung an die Herrin in zweifacher Höhe des veruntreuten Betrags fällig.
(4) Sollte eine andere Herrin dieser Herrin unwiderrufliche Beweise über ein Fehlverhalten zukommen lassen, kann die Herrin die anzeigende Herrin für ihre Hilfe belohnen. Die Belohnung in Höhe von drei Monatsgeschenke a mind. €150 ist vom Sklaven zusätzlich zu leisten
§12 Film- und Fotoaufnahmen
(1) Die Herrin ist berechtigt bei allen Sessions Film- und/oder Fotoaufnahmen vom Sklaven für ihren eigenen privaten oder kommerziellen Gebrauch anzufertigen.
(2) Die Rechte an den erstellten Aufnahmen liegen einzig und allein bei der Herrin
(3) Bei der Ausgestaltung von Filmaufnahmen kann die Herrin den Sklaven um Vorschläge bitten, der Sklave hat aber keinen Anspruch darauf und muss sich den künstlerischen Vorstellungen der Herrin unterwerfen
(4) Sollten sich Filmaufnahmen des Sklaven als kommerziell erfolgreich erweisen, hat der Sklave die Herrin für ihre Geschäftstüchtigkeit zu belohnen.
§13 Strafen
(1) Strafen die als Folge eines Vertragsbruches ausgesprochen werden, sind umgehend zu begleichen. Zusätzlich kann die Herrin eine Verwarnung aussprechen
(2) Sollte der Sklave innerhalb von 4 Wochen nach Aussprechen Einer Verwarnung, die Strafe und gegebenenfalls Ausstehende Leistung noch nicht beglichen haben, ist die Herrin berechtigt Aufnahmen des Sklaven zu veröffentlichen, die sein Gesicht zeigen.
Nach weiteren 4 Wochen, ist die Herrin berechtigt, den Namen des Sklaven zu veröffentlichen.
(3) Sollte der Sklave mehr als 12 Wochen im Zahlungsverzug sein, darf die Herrin auch weitere persönliche Daten des Sklaven veröffentlichen.
(4) Die persönlichen Daten des Sklaven sind der Herrin bei Vertragsabschluss zu übergeben. Dazu zählt z.B. eine Kopie seines Personalausweises
§15 Social Media Auftritte
(1) Der Sklave ist verpflichtet alle seine Social Media Auftritte, die er als Sklave unterhält, der Herrin offenzulegen und ihr jederzeit Zugang ermöglichen, wenn sie es wünscht
(2) Der Sklave darf nur Inhalte veröffentlichen, die im Vorfeld mit der Herrin abgesprochen sind.
(3) Dem Sklaven ist es auf Social Media Plattformen gestattet, anderen Personen zu folgen, Beiträge zu liken oder zu kommentieren. Es ist ihm nicht gestattet, proaktiv Kontakt zu einer anderen Herrin aufzunehmen oder unaufgefordert Geschenke an jemand anderen zu machen ausser seiner Herrin.
(4) Wird der Sklave von einer anderen Herrin kontaktiert, muss der Sklave ihr höflich und respektvoll gegenüber auftreten. Er wird auf seinen Status hinweisen und keine Zugeständnisse machen.
§18 Besitzübergabeferfahren
(1) Sollte ein Vertragende eintreten, das ein Besitzübergabeverfahren auslöst, sind die Regeln dieses Paragrafen anzuwenden
(2) Der Sklave bekommt von der Herrin eine Frist von ein bis drei Monaten gesetzt, in denen er sich eine neue Herrin zu suchen hat.
Dazu wird er mindestens fünf, maximal jedoch zehn Damen anschreiben, ihnen die Situation erläutern und sich unverbindlich und in anständiger Form bewerben
(4) Sollte die Kandidatin prinzipiell Interesse an einer Übernahme haben, sollte sie eine kurze Mail an die Herrin schreiben, aus der das Interesse hervorgeht.
(5) Die Herrin wird die finale Entscheidung treffen, an welche Kandidatin der Sklave übergeben wird und die Kandidatin darüber informieren.
(6) Sollte der Sklave bei seinen Bewerbungen die Form nicht achten oder das Bewerbungsgeschenk nicht gemäß den Vorschriften der Kandidatin übergeben, gilt dies als Vertragsbruch und wird durch die Herrin entsprechend bestraft
(7) Findet der Sklave in der ihm gesetzten Frist keine neue Herrin, steht es der Herrin frei, den Sklaven an eine ihr bekannte Herrin zu verschenken oder zu verkaufen. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen dann auf die neue Herrin über.